Blog Post


Kurkarte für Familienangehörige auch 2022 wieder kostenfrei

Ein Artikel von www.trassenheide.de

Seit dem Jahr 2020 wurde der neue Weg zur Subventionierung der Kurkarten für Familienangehörige eingeschlagen und hat sich bewährt. Die Anzahl der eingereichten Anträge und das Feedback seitens der Trassenheider zeigen, dass es die richtige Entscheidung war. „Hiermit möchten wir unseren Beitrag für unsere Einwohner leisten, denn diese tragen durch ihre Mitarbeit einen großen Anteil zur positiven Entwicklung unserer Gemeinde bei“ informiert Horst Freese. Michael Dumke ergänzt dabei und berichtet, dass es gleichzeitig auch als eine Maßnahme zu betrachten ist, um die Tourismusakzeptanz zu erhöhen und 18.400,00 € dafür im Haushaltsjahr 2022 der Gemeinde eingeplant sind.

Der dafür eingestellte Betrag wird mit dem Eigenbetrieb abgerechnet und in den Gemeindehaushalt eingestellt.  Damit wird der verbundene Ausfall an Kurabgabeneinnahmen ausgeglichen.

Im Jahr 2021 wurden 214 Anträge gestellt für 740 Personen. Die Steigerung ist erkennbar, denn im Jahr 2020 waren es 182 Anträge für 616 Personen. Aufgrund der Pandemielage ist jedoch davon auszugehen, dass unter anderen Umständen mehr Einwohner die Befreiungsmöglichkeit für Familienangehörige genutzt hätten. Es wird nach tatsächlich ausgestellten Kurkarten abgerechnet.  Die derzeitige Haushaltslage der Gemeinde erlaubt trotz der Auswirkungen der Corona-Krise, auf die gemeindliche Einnahmesituation, diese Zuwendung auch im Wirtschaftsjahr 2022. Eine Verlängerung dieser Regelung für die Zeiträume danach wird von der zukünftigen Entwicklung der Haushaltslage abhängen und dann erneut entschieden.
Die Einwohner der Gemeinde Ostseebad Trassenheide werden in Kürze mit einem Schreiben und Antragsformular über diese Entscheidung benachrichtigt.

Da eine generelle Befreiung von der Kurabgabenpflicht von Familienangehörigen der Einwohner der Gemeinde in der Abgabensatzung aus rechtlichen Gründen aktuell nicht möglich ist, schafft die Gemeinde Trassenheide hiermit eine einwohnerfreundliche Möglichkeit. Das Kommunalabgabengesetz erlaubt nur Befreiungen aus sozialen Gründen. Dies setzt in jedem Fall eine entsprechende Bedürftigkeit voraus.

Das Formular ist hier zum Download verfügbar.
Wolfgang Bode • 23. Januar 2022
Share by: