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Information zu Verstößen gegen den Bebauungsplan

Wir beobachten in der letzten Zeit eine zunehmende Anzahl von Verstößen gegen den für unsere Feriensiedlung gültigen B-Plan.

Vor allem werden laut B-Plan nicht gestattete Zäune in den verschiedensten Formen, Ausführungsarten und vor allem viel zu hoch errichtet.

Für die Erfassung oder Feststellung der Verstöße ist das Bauamt Usedom-Nord zuständig und veranlasst über die untere Bauaufsichtbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald die Festsetzung von Zwangsgeldern zur Ahndung.

Eine vor einem längeren Zeitraum errichtete Anlage ist nicht gleichzusetzen mit einer Tolerierung oder Duldung und letztendlich Genehmigung des Verstoßes. Auch ein Hinweis auf andere in der Siedlung bereits entgegen den Festlegungen errichtete Anlagen bedeutet nur für diese Eigentümer, ebenfalls ihre Anlagen zurückbauen zu müssen.

Nicht nach den Festlegungen des B-Planes errichtete Anlagen müssen also zu gegebener Zeit auf eigene Rechnung zwangsweise zurückgebaut werden. Dieses Risiko sollte jeder Grundstückbesitzer kennen.

Es sollte also unbedingt vor dem Bau in den B-Plan geschaut werden, was für die beabsichtigte Baumaßnahme für Festlegungen gelten.  
 
Wolfgang Bode • 24. Mai 2020
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