Ein schützenswertes Biotop – Der ehemalige Feuerlöschteich
Von der unteren Naturschutzbehörde des Landkreies Vorpommern-Greifswald wurde auf den Biotopschutz und Artenschutz von dem Teich hingewiesen:
Beim Teich innerhalb des B-Plan-Gebietes Birkenhain handelt es sich um ein naturnahes Stillgewässer und ist nach § 20 NatSchAG M-V geschützt. Gemäß § 20 Abs. 1 NatSchAG M-V sind Maßnahmen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung des charakteristischen Zustandes oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung führen können, unzulässig.
In dem Biotop hat sich zurzeit ein Biber angesiedelt. Vermutlich lebt ein weiterer Biber im Entwässerungsgraben entlang der Außenseite des Westrings. Wir haben über die untere Naturschutzbehörde Hilfe erhalten. Der Biber im Feuerlöschteich sucht sich zurzeit seine Nahrung rund um den Teich. Wir hoffen, dass ihm noch auffällt, dass er den Teich nicht anstauen kann, um sich eine Burg zu bauen. Schützenswerte Bäume haben wir versucht vor seinen scharfen Zähnen mit einem Schutz zu versehen. Achten Sie bitte darauf, ob er seinen Radius zur Nahrungssuche vergrößert und teilen sie es uns mit.
Wolfgang Bode • 30. Januar 2023